Steuern und Gebühren

 

 

Hebesätze Steuern
Grundsteuer A und B
Gewerbesteuer  

   

   440% 
360%

Wassergebühren
Leutershausen Neunkirchen        

   2,40 € nto./cbm
   0,87 € nto,/cbm

Abwassergebühren

Kläranlage  Leutershausen

 

zuz. Personengebühr
für alle Personen, die am Stichtag 1. Januar mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

 

in Ortsteilen ohne Wasseruhren

zuz. Personengebühr

 

Niederschlagswassergebühr
je m²/angeschlossene Fläche

2,19 €/cbm

20 €/jährlich 


 

pauschal 65,70 € pro Pers/Jahr

20 €/ jährlich
 

0,26 €
 

in Ortsteilen mit Oberflächenentwässerungskanälen
für alle Personen, die am Stichtag 1. Januar mit Haupt- o. Nebenwohnung gemeldet sind

35,79 €/pro Person jährlich
 

Kleineinleitergebühren
für alle Personen, die am Stichtag 30. Juni mit Haupt- o. Nebenwohnung gemeldet sind.

17,90 €/pro Person jährlich
 

Müllgebühren
ab 1.1.2006 werden die Müllgebühren direkt vom Landratsamt Ansbach abgerechnet.

Restmüllzusatzsäcke sind weiterhin im Rathaus (Stadtkasse) zu

 

 

 

 

2,98 € /Stück